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M57_2

diese Zufälligkeit als solche. In der
Vorstellung sind daher die Individuen
unter der Bourgeoisieherrschaft freier,
weil ihnen ihre Lebensbedingungen zu-
fällig sind; in der Wirklichkeit sind
sie natürlich unfreier, weil mehr
unter sachliche Gewalt subsumirt.
Der Unterschied vom Stand
tritt namentlich heraus im Gegen-
satz der Bourgeoisie gegen das
Proletariat. Als der Stand der
städtischen Bürger, die Corpora-
tionen pp gegenüber dem Landadel
aufkamen, erschien ihre Existenz-
bedingung, das Mobileigenthum,
als etwas das schon vor ihrer Trennung
vom Feudalverbande latent
existirt hatte, als
etwas positives, das gegen das
feudale Grundeigenthum geltend
gemacht wurde & nahm daher
auch zunächst wieder die feudale
Form in seiner Weise an. Aller-
dings behandelten die entlaufenden
Leibeignen ihre bisherige Leibeigen-
schaft als etwas ihrer Persönlichkeit
Zufälliges. Hierin aber thaten sie
nur dasselbe was jede sich von
einer Fessel befreiende Klasse thut,
& dann befreiten sie sich nicht als
Klasse, sondern vereinzelt. Sie
traten nicht aus dem Bereich des
Ständewesens heraus, sondern bildeten
nur einen neuen Stand, & behiel-
ten ihre bisherige Arbeitsweise auch
in der neuen Stellung bei & bildeten
sie weiter aus, indem sie sie von
ihren bisherigen, ihrer schon erreich-
ten Entwicklung nicht mehr entspre-
chenden Fesseln befreiten. – Bei
den Proletariern dagegen ist ihre
eigne Lebensbedingung, die Arbeit,
& damit sämmtliche Existenz-
bedingungen der heutigen Gesellschaft
für sie zu etwas Zufälligem geworden,
worüber die einzelnen
Proletarier keine Kontrole haben,
& der Widerspruch zwischen
der Persönlichkeit des einzel-
nen Proletariers & seiner
ihm aufgedrängten Lebensbe-
dingung, der Arbeit, tritt für ihn
selbst hervor, da er schon
von Jugend auf geopfert wird,
& da ihm die Chance
fehlt, innerhalb seiner Klasse zu
den Bedingungen zu kommen die
[ihn] in die andre stellen. −