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M58_4

NB. nicht zu vergessen daß schon die
Nothwendigkeit der Leibeignen, zu existiren,
& die Unmöglichkeit der großen Wirthschaft,
die die Vertheilung von allotments an
die Leibeignen mit sich führte, sehr
bald die Verpflichtungen der Leib-
eignen gegen den Feudalherrn
auf einen Durchschnitt von Natural-
lieferungen & Frohnleistungen reduzirte,
der dem Leibeignen die Akkumu-
lation von Mobilareigenthum
möglich machte & damit sein
Entfliehen von dem Besitzthum
seines Herrn erleichterte & ihm Aussicht auf sein Fortkommen
als Stadtbürger gab, auch Abstufungen
unter den Leibeignen erzeugte.
Sodaß die weglaufen-
den Leibeignen schon halbe Bür-
ger sind. Wobei es ebenfalls ein-
leuchtet daß die eines Handwerks
kundigen leibeignen Bauern am meisten
Chance hatten sich Mobilareigenthum
zu erwerben. –
――
Während also die entlaufenden
Leibeignen nur ihre bereits vorhan-
denen Existenzbedingungen frei entwi-
ckeln & zur Geltung bringen wollten,
& daher in letzter Instanz nur bis
zur freien Arbeit kamen, müssen
die Proletarier um persönlich zur Geltung zu kommen, ihre eigne bisheri-
ge Existenzbedingung die zugleich die der ganzen bisherigen Gesellschaft ist, die Arbeit, auf-
heben. Sie befinden sich daher auch
im direkten Gegensatz zu der Form,
in der die Individuen der Gesellschaft sich bisherv einen Gesammtausdruck
gaben, zum Staat, & müssen den
Staat stürzen, um ihre Persönlichkeit
durchzusetzen.
――
Es geht aus der ganzen bis-
herigen Entwicklung hervor, daß
das gemeinschaftliche Verhältniß, in
das die Individuen einer Klasse traten, & das durch
ihre gemeinschaftlichen Interessen ge-
genüber einem Dritten bedingt war,
stets eine Gemeinschaft war, der
diese Individuen nur als Durchschnitts-
individuen angehörten, nur soweit sie in den
Existenzbedingungen ihrer Klasse lebten,
ein Verhältniß, an dem sie nicht als
Individuen, sondern als Klassenmit-
glieder Theil hatten. Bei der Ge-
meinschaft der revolutionären
Proletarier dagegen, die ihre
[E] aller Gesellschaftsmitglieder Existenz

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