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der Familie, wo die Frau & die Kinder
die Sklaven des Mannes sind, schon seinem Keim, seine erste Form hat.
Die freilich
noch sehr rohe , latente Sclaverei in
der Familie ist das erste Eigenthum,
das übrigens hier schon vollkommen
der Definition der modernen Oeko-
nomen entspricht, nach der es die
Verfügung über fremde Arbeitskraft ist.
Übrigens sind Theilung der Arbeit &
Privateigenthum identische Aus-
drücke – in dem Einen wird in
Beziehung auf die Thätigkeit dasselbe aus-
gesagt was in dem andern in Bezug
auf das Produkt der Thätigkeit aus-
gesagt wird. –
Ferner ist mit der Theilung der Arbeit
zugleich der Widerspruch zwischen dem
Interesse des einzlenen Individuums oder der
einzelnen Familie & dem
gemeinschaftlichen Interesse aller Indi-
viduen die mit einander verkehren,
gegeben; und zwar existirt dies
gemeinschaftliche Interesse nicht etwa
bloß in der Vorstellung, als „Allgemei-
nes“, sondern zuerst in der Wirklich-
keit als gegenseitige Abhängigkeit
der Individuen unter denen
die Arbeit getheilt ist. Und endlich
bietet uns die Theilung der Arbeit gleich
das erste Beispiel davon dar, daß
solange
die Menschen sich in der naturwüchsigen
Gesellschaft befinden, solange also
die Spaltung zwischen dem besondern
& gemeinsamen Interesse exiistirt,
solange die Thätigkeit also nicht freiwillig,
sondern naturwüchsig getheilt ist,
eigne That
des Menschen ihm zu einer fremden,
gegenüberstehenden Macht wird, die
ihn unterjocht, statt daß er sie be-
herrscht. Sowie nämlich die Ar-
beit vertheilt zu werden anfängt, hat jeder einen
bestimmten ausschuließlichen Kreis der Thätigkeit,
der ihm aufgedrängt wird, aus
dem er nicht heraus kann; er ist
Jäger, Fischer oder Hirt, oder kritischer Kritiker & muß
es bleiben, wenn er nicht
die Mittel zum Leben verlieren
will – während in der kommunis-
tischen Gesellschaft, wo Jeder nicht
einen ausschließlichen Kreis der
Thätigkeit hat, sondern
sich in jedem beliebigen Zweige aus-
bilden kann, die Gesellschaft
die allgemeine Produktion
regelt & mir eben dadurch mög-
lich macht, heute dies, morgen
jenes zu thun, Morgens
zu jagen,Nachmittags
zu fischen, Abends Viehzucht zu treiben u. nach dem Essen zu kritisieren, ohne je Jäger Fischer
oder Hirt oder Kritiker zu werden, wie ich gerade Lust habe.

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eben aus diesem Widerspruch des besonderen & ge-
meinschaftlichen Interesse nimmt das gemeinschaftliche
Interesse als Staat eine selbstständige
Gestaltung, getrennt von den wirk-
lichen Einzel- & Gesammtinteressen, an,
aber stets auf der realen Basis der
in jedem Familien & Stamm-Conglo-
merat vorhandenen Bänder,
wie Sprache, Fleisch & Blut, Theilung
der Arbeit im größeren Maßstabe &
sonstigen Interessen – & besonders, wie
wir später entwikkeln werden, der
durch die Theilung der Arbeit bereits
bedingten Klassen die in jedem der-
artigen Menschenhaufen sich absondern
& von denen eine alle andern beherrscht.
Hieraus folgt daß alle Kämpfe innerhalb
des Staats, der Kampf zwischen Demokra-
tie, Aristokratie & Monarchie, der Kampf
um das Wahlrecht &c &c nichts
als die illusorischen Formen sind in denen
die wirklichen Kämpfe der verschiednen
Klassen unter einander geführt werden,
(wovon die deutschen Theoretiker nicht eine
Sylbe ahnen, trotz dem daß man ihnen
in den dtsch-franz Jahrb. & der heiligen
Familie dazu Anlei-
tung genug gegeben hatte) & ferner
daß jede zur Herrschaft strebende
Klasse, wenn ihre Herrschaft auch, wie dies
beim Proletariat der Fall ist, die Aufhebung
der ganzen alten Gesellschaftsform u. der Herrschaft überhaup bedingt bedingt,
sich zuerst die politische Macht erobern
muß, um ihr Interesse wieder als das All-
gemeine, wozu sie im ersten Augenblick
gezwungen ist, darzustellen. Eben weil die Individuen nur ihr besondres –für sie nicht mit
ihrem gemeinschaftlichen Interesse Zusammenfallendes suchen –
wird dieß als ein ihnen „fremdes“ u. von ihnen xx