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M23_3-1

gedrängt, in den entschiedensten
Gegensatz zu allen andern Klassen
forcirt wird; eine Klasse
die die Majorität aller Gesellschafts-
mitglieder bildet & von der das
Bewußtsein über die Nothwendigkeit
einer gründlichen Revolution, das
kommunistische Bewußtsein aus geht,
das sich natürlich auch unter den an-
dern Klassen vermöge der Anschauung
der Stellung dieser Klasse bilden kann;
2) daß jede Entwicklungsstufe der die Bedingungen innerhalb deren eine
bestimmte Produktionskräfte angewandt werden können, der
Herrschaft die Bedingungen der Herrschaft einer bestimmten Klasse
der Gesellschaft zur Basis dient sind
deren soziale, aus ihrem
Besitz hervorgehende Macht in der
jedesmaligen Staatsform ihren
praktisch-idealistischen Ausdruck
hat, & deßhalb auf der letzten Stufe
der bürgerlichen Gesellschaf
jeder
revolutionäre Kampf gegen
eine Klasse, die bisher geherrscht
hat, sich richtet; 3) daß in allen
bisherigen Revolutionen die
Art der Thätigkeit stets unangetastet
blieb & es sich nur um eine andre
Distribution dieser Thätigkeit, um
eine neue Vertheilung der Arbeit an andre Personen han-
delte, während die kommunistische
Revolution sich gegen die bisherige
Art der Thätigkeit richtet, & die Arbeit
beseitigt,
& die Herrschaft aller Klassen mit den
Klassen selbst aufhebt, weil sie durch
die Klasse bewirkt wird, die in
der Gesellschaft für keine Klasse
mehr gilt, nicht als Klasse anerkannt
wird;, schon der Ausdruck der Auflösung aller Klassen, Nationalitäten &c innerhalb der jetzigen Gesellschaft ist & 4) daß sowohl zur massen-
haften Erzeugung dieses kom-
munistischen Bewußtseins, wie zur
Durchsetzung der Sache selbst eine
massenhafte Veränderung der Menschen
nöthig ist, die nur in einer
praktischen Bewegung, in einer
Revolution vor sich gehen kann;
daß also die Revolution nicht nur
nöthig ist, weil die herrschende Klasse
auf keine andre Weise gestürzt werden
kann, sondern auch, weil die stürzen-
de Klasse nur in einer Revolution
dahin kommen kann, sich den ganzen
alten Dreck vom Halse zu
schaffen & zu einer neuen Begründung der Gesellschaft befähigt zu werden.