HOME

M41_4

Wir gingen bisher von den Produktions-
instrumenten aus & schon hier zeigte sich
die Nothwendigkeit des Privateigen-
thums für gewisse industrielle Stufen.
In der industrie extractive fällt
das Privateigenthum mit der
Arbeit noch ganz zusammen; in der
kleinen Industrie & aller bisheri-
gen Agrikultur ist das Eigenthum
nothwendige Konsequenz der vorhande-
nen Produktionsinstrumente; in
der großen Industrie ist der Wider-
spruch zwischen dem Produktionsinstru-
ment & Privateigenthum erst, zu dessen Erzeugung
sie bereits sehr entwickelt sein
muß. Mit ihr ist also auch die Aufhe-
bung des Privateigenthums erst mög-
lich.―――
Die größte Theilung der materiellen
& geistigen Arbeit ist die Trennung
von Stadt & Land. Der Gegensatz
zwischen Stadt & Land fängt an mit
dem Übergange aus der Barbarei
in die Civilisation, aus dem Stamm-
wesen in den Staat aus der Lokalität in die Nation, & zieht sich
durch die ganze Geschichte der Civili-
sation bis auf den heutigen Tag
(die Anticornlaw-League) hin-
durch. – Mit der Stadt ist zugleich
die Nothwendigkeit der Administra-
tion, der Polizei, der Steuern usw,
kurz der des Gemeindewesens & damit der Politik überhaupt gegeben.
Hier zeigt sich zuerst die
Theilung der Bevöl-
kerung in zwei große Klassen, die
direkt auf der Theilung der Arbeit &
den Produktionsinstrumenten
beruht. Die Stadt ist bereits
die Thatsache der Konzentration der
Bevölkerung, der Produktions-
instrumente, des Kapitals, der Ge-
nüsse, der Bedürfnisse, während das
Land gerade die entgegengesetzte
Thatsache, die Isolirung & Vereinzelung,
zur Anschauung bringt. Der Gegen-
satz zwischen Stadt & Land kann nur
innerhalb des Privateigenthums exi-
stiren. Er ist der krasseste Ausdruck
der Subsumtion des Individuums
unter die Theilung der Arbeit, unter eine bestimmte, ihm aufgezwun-
gene Thätigkeit, eine Subsumtion
die den Einen zum bornirten
Stadtthier, den Andern zum bor-
nirten Landthier macht & den
Gegensatz der Interessen Beider
täglich neu erzeugt. Die Arbeit ist
hier wieder die Hauptsache, die Macht
über den Individuen, & solange
diese existirt, solange muß das
Privateigenthum existiren. Die
Aufhebung des Gegensatzes von Stadt
& Land ist eine der ersten Be-

41