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Germanen durch die Viehzucht. Bei den antiken Völkern
erscheint, weil in einer Stadt mehrere
Stämme zusammenwohnen, das Stammei-
genthum als Staatseigenthum, & das
Recht des Einzelnen daran als bloße
Possessio, die sich indeß, wie das Stamm-
eigenthum überhaupt, nur auf das
Grundeigenthum beschränkt.
Das eigentliche Privateigenthum
fängt bei den Alten wie bei
den modernen Völkern, mit
dem Mobilareigenthum
an. – (Sklaverei & Gemeinwesen) (dominium ex
jure Quiritum) Bei
den aus dem Mittelalter hervorge-
henden Völkern entwickelt sich
das Stammeigenthum durch verschiedene Stufen – feudales
Grundeigenthum, korporatives Mobi-
lareigenthum, Manufakturkapital –
bis zum modernen, durch die große
Industrie & universelle Konkur-
renz bedingten Kapital, dem
reinen Privateigenthum, das allen
Schein des Gemeinwesens abgestreift
& alle Einwirkung des Staats auf
die Entwicklung des Eigenthums
ausgeschlossen hat. Diesem moder-
nen Privateigenthum entspricht
der moderne Staat, der durch
die Steuern allmählig von den
Privateigenthümern an sich gekauft,
durch das Staatsschuldenwesen ihnen
vollständig verfallen & dessen
Existenz in dem Steigen
& Fallen der Staatspapiere auf
der Börse gänzlich von dem
kommerziellen Kredit abhängig ge-
worden ist, den ihm die Privat-
eigenthümer, die Bourgeois geben.
Die Bourgeoi-
sie ist schon, weil sie eine Klasse,
nicht mehr ein Stand ist, dazu
gezwungen, sich national, nicht
mehr lokal zu organisiren,
& ihrem Durchschnittsinteresse eine
allgemeine Form zu geben.
Durch die Emancipation des Pri-
vateigenthums vom Gemeinwesen
ist der Staat zu einer beson-
deren Existenz neben & außer
der bürgerlichen Gesellschaft ge-
worden; er ist aber weiter Nichts,
als die Form der Organisation
welche sich die Bourgeois sowohl
nach außen als nach innen hin,
zur gegenseitigen
Garantie ihres Eigenthums & ihrer
Interessen nothwendig geben.
Die Selbstständigkeit des Staats kommt
heutzutage nur noch in solchen Län-
dern vor, wo die Stände sich nicht
vollständig zu Klassen entwickelt
haben, wo die in den fortgeschritt-
neren Ländern beseitigen
Stände noch eine Rolle spielen
& ein Gemisch existirt, in denen daher
kein Theil der Bevölkerung es zur
Herrschaft über die übrigen brin-
gen kann. Dies ist nammentlich in Deutsch-
land der Fall. Das vollendetste Beispiel
des modernen Staats ist Norda-
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